Formulare des vereinfachten Gasölantrags:
Diese können von Landwirten verwendet werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- der Antragsteller hat im Jahr 2014 einen vollständigen Antrag oder einen Kurzantrag gestellt, der nicht abgelehnt wurde,
- seit dem letzten vollständigen Antrag haben sich beim Antragsteller keine Änderungen bei der Betriebsart, beim Personenkreis und der Anzahl der Bienenvölker ergeben und
- der Antragsteller hat zwischen dem 1. Januar 2013 und dem Zeitpunkt der Antragstellung keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 beziehungsweise der ab dem 1. Januar 2014 geltenden Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 erhalten/beantragt oder Beihilfen ausschließlich in Form der Steuerentlastung nach § 57 EnergieStG für im Forst verbrauchte Energieerzeugnisse (sogenannte Agrardieselvergütung) beantragt oder erhalten.
- Antragsformular des "vereinfachten" Gasölantrags zum ausdrucken
Formulare des erweiteren Gasölantrags